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AUSSCHREIBUNG 2020
LIEDERMACHER

Jeder, der Spaß daran hat, die schwäbische Mundart als Liedermacher, Band, Chor, Rapper, Hip-Hopper o.ä. zu vertonen, in packende Rhythmen zu kleiden, zu singen oder zu sprechen, ist herzlich eingeladen, an der Ausschreibung des Sebastian Blau Preises teilzunehmen.
Eingereicht werden können bis zu zwei Lieder, Chansons, Balladen, Sprechgesänge etc. auf CD, USB-Stick oder per Daten-Upload, die selbstständig verfasst worden sind.
Die Aufnahmequalität spielt eine untergeordnete Rolle.
Coverversionen sind zum Wettbewerb nicht zugelassen.

Die insgesamt fünf Preise sind in folgende Kategorien aufgeteilt:

1. Preis 2500 Euro
2. Preis 1500 Euro
3. Preis 1000 Euro
Publikumspreis 500 Euro
Internetpreis 500 Euro

Für die Teilnahme an den Kategorien Jury- und Publikumspreis benötigen wir eine Aufnahme der eingereichten Stücke als Audiodatei im Wave-Format.
Für die Teilnahme an der Kategorie Internetpreis benötigen wir zusätzlich einen Link zu einer Videoaufnahme eures Beitrags, bzw. einem als Video abzuspielenden Standbild zu eurer Tonaufnahme auf Youtube. Der Internetpreis wird nach Einsendeschluss zwischen 15. Mai und 30. Juni 2020 durch ein Online-Voting ermittelt.

Die von der Jury nominierten sieben Finalteilnehmer sowie die Gewinner des Online-Votings werden bei einer Mundart-Gala am 18. Oktober 2020 ab 17 Uhr in der Rottenburger Festhalle der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Preisträger des Jury- und Publikumspreises werden im Anschluss festgestellt und zusammen mit den Internetgewinnern geehrt. Die zur Mundart-Gala in Rottenburg eingeladenen Künstler treten dort honorarfrei auf.

Jury
Die neutrale Jury besteht aus Vertretern des Vereins „schwäbische mund.art e.V.“ und externen Fachleuten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einsendeschluss ist der 30. April 2020

Bewerbungen sind per Post
zu senden an:

schwäbische mund.art e.V.
z.Hd. Pius Jauch
stv. Vorsitzender
Haslenstr. 38
D-78662 Bösingen